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Kompetenzzentrum für die private Krankenversicherung

  • Krankenzusatzversicherung
  • Betriebskrankenversicherung
  • Krankenvollversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Krankheitskostenversicherung
  • Beihilfetarife

Wir bieten Ihnen eine kompetente und unabhängige Beratung rund um das Thema Gesundheit für:

  • Angestellte die Ihren Versicherungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzen möchten
  • Angestellte die über der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienen und somit versicherungsfrei sind
  • Beamte
  • Freiberufler
  • Selbstständige - auch während der Neugründungsphase
  • Ärzte - auch während der Neugründungsphase

Durch einen optimalen Vergleich der auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist, erstellen wir Ihnen kostenfrei einen Vergleich. Denn ein rechtzeitiger Wechsel kann sich durchaus lohnen. (Weil jeder Mensch auch unterschiedliche Vorstellungen, Wünsche und Ansprüche hat braucht jeder eine Individualabsicherung. Es ist unser Anspruch dieser Anforderung gerecht zu werden.)

Fragen und Antworten

  • Wer kann sich privat krankenversichern?

    Grundsätzlich kann sich jeder freiberuflich oder selbständig Tätige ohne Einkommensgrenze in der privaten Krankenversicherung versichern. Für Arbeitnehmer/Angestellte gilt derzeit eine festgesetzte Versicherungspflichtgrenze i.H.v. € 4.575,00 monatlich. (Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2015) Wer als Angestellter oder Arbeitnehmer über dieser Grenze verdient, der kann zwischen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung wählen. Für Beamte und Ärzte gibt es spezielle Sondertarife.

  • Kinder in der Privaten Krankenversicherung

    Wenn der privat krankenversicherte Elternteil über ein Einkommen von mehr als € 3.937,50 monatlich verfügt und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich versicherte Elternteil, müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung krankenversichert werden! Haben beide Eheleute ein eigenes Gehalt und das o.g. trifft nicht zu, dann sieht die Situation für die Kinder wie folgt aus:
    Beispiel 1:
    Der Ehemann verdient mehr. Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich € 1.700,-. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Er erzielt monatliche Einkünfte von € 4.000,-. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die € 3.937,50 im Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Aus diesem Grund müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung des Mannes mitversichert werden!
    Beispiel 2:
    Die Ehefrau verdient EUR 1.800,- monatlich. Sie ist gesetzlich krankenversichert. Der Mann ist selbständig und in der Privaten Krankenversicherung versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt EUR 2.300,-. Das Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als EUR 3.937,50 monatlich. Die Kinder können also in der gesetzlichen Krankenkasse der Frau versichert werden.

    Beispiel 3:
    Der Ehemann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sein Einkommen beträgt EUR 3.937,50, die Ehefrau ist in der Privaten Krankenversicherung krankenversichert. Sie hat Einkünfte in Höhe von EUR 4.150,- monatlich. Das Gesamteinkommen der Frau übersteigt zwar EUR 3.937,50 im Monat, jedoch nicht das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes versichert, obwohl das Familieneinkommen höher ist als in Beispiel 1.

  • Wie hoch sind die Beiträge im Alter?

    Die Beiträge sinken im Alter tendenziell wenn man ausreichend Altersrückstellungen aufgebaut hat. Durchschnittlich zahlen sowohl weibliche als auch männliche Arbeitnehmer und Selbstständige für einen umfassenden Versicherungsschutz auch im hohen Alter Monatsbeiträge von unter 500 Euro. Von Beitragsexplosionen wie in den Medien beschrieben wird kann nicht die Rede sein.

    Wer 65 Jahre oder älter ist und mindestens 10 Jahre vollversichert war, könnte alternativ in den sogenannten Standardtarif wechseln. Diesen hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, damit Rentner keine überdimensionierten Beiträge zu zahlen haben.

  • Vorteilteile in der privaten Krankenversicherung?

    Die Vorteile sind:

    • Individuelle Beitragsgestaltung je nach Leistungsumfang
    • Individuelle Tarifwahl und Wahl des gewünschten Versicherungsschutzes
    • freie Arztwahl
    • Behandlung als Privatpatient
    • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Chefarzt (je nach Tarifwahl)
    • Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen (je nach Tarif)
    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit (je nach Tarif)
    • Weltweiter Versicherungsschutz (je nach Tarif)
  • Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

    Für die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung gibt es bestimmte Voraussetzungen, die nur in bestimmten Fällen zutreffen:
    Selbständig Tätige und Freiberufler, die sich privat versichern, haben (unabhängig von Ihrem Einkommen) keine Möglichkeit der Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung.
    Angestellte / Arbeitnehmer bis zum 55. Lebensjahr - wenn Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt - sind automatisch wieder pflichtversichert und somit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigt Ihr Einkommen vor Ablauf von 12 Monaten wieder die Beitragsbemessungsgrenze, können Sie nur dann in der GKV bleiben, wenn sie in den letzten 5 Jahren bereits mind. 24 Monate Kassenmitglied waren.

  • Nachteile in der privaten Krankenversicherung?

    Nachteile insbesonders können sein:

    • Risikozuschläge oder Ausschlüsse bei Vorerkankungen möglich
    • Jedes Familienmitglied muss eigenen Beitrag zahlen
    • Beitragspflicht besteht auch bei längerer Krankheit (>6 Wochen)
    • Ein Wechsel der Krankenversicherung ist nur eingeschränkt möglich (z.B. durch Vorerkrankungen)
    • Im Mutterschutz oder bei Erziehungsurlaub besteht keine Beitragsfreiheit
  • Was bedeutet Standard-Tarif?

    Die Leistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch sind Sie Privatpatient und genießen weiterhin die Vorteile, wie z.B. die freie Arztwahl! Der Beitrag des Standardtarifes darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen. Zudem werden alle Altersrückstellungen voll angerechnet.

Wie können wir weiterhelfen?

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